PHOTOGRAPHY
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsreportagen und Fotodienstleistungen
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Stand: 12/2024
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Vertragspartner
Svenja Frank
Svenja Frank Photography
Breisgauer Straße 39a
79110 Freiburg
Telefon +49 174 30 29 39 2
E-Mail: hello@svenjafrank.de
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ALLGEMEINES
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Svenja Frank Photography (SFP) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von SFP gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von SFP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
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VERTRAGSSCHLUSS
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Grundlage für die Beauftragung ist das jeweilige Angebot von SFP, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von SFP sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von maximal 14 Tagen. Die Beauftragung kommt, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung, erst mit der Überweisung einer Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20% der Gesamtsumme zustande.
PREISE
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Es wird eine Terminreservierungsrebühr in Höhe von 20% der Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Überweisung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von SFP und bestätigt dadurch die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von SFP initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Email zu erhalten. Etwaige Fahrt- und Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SFP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann SFP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann SFP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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EIGENTUMSVORBEHALT
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, etc.) Eigentum von SFP.
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AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
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Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von SFP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. SFP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist SFP oder dessen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. SFP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. SFP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei SFP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
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GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
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Gegen SFP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens SFP verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. SFP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von SFP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. SFP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. SFP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet SFP keinen Ersatz. SFP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei SFP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch SFP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von SFP bestätigt worden sind.
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NUTZUNGS– & URHEBERRECHTE
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Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei SFP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch SFP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von SFP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an SFP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von SFP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch SFP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. SFP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsabschluss ihr ausdrückliches Einverständnis, vorausgesetzt es wurden hierzu nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen.
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DATENSCHUTZ
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Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sollten zur Erfüllung des Auftrages Dienste von Dritten notwendig sein, so stimmt der Auftraggeber zu, dass seine Daten im Rahmen der Auftragserfüllung übertragen werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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WIDERSPRUCH UND STORNIERUNG
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Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs der Terminreservierungsgebühr bei SFP. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von SFP nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr als Ausfallshonorar einbehalten. Wird eine Hochzeit aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
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SONSTIGES
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten und Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Freiburg.